Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2024 sind Schuldner allein für die Sicherstellung einer geschuldeten Zahlung gegenüber dem Gläubiger verantwortlich. In dem Fall wurde die Kaufsumme vom Käufer auf ein falsches Konto überwiesen, nachdem der Emailverkehr zwischen Verkäufer und Käufer gehakt wurde. Dem Käufer wurde glaubhaft vorgetäuscht, dass sich die Bankverbindung des Verkäufers geändert hatte, der Käufer hatte daraufhin arglos dorthin überwiesen, ohne sich die Änderung nochmals telefonisch bestätigen zu lassen.
Je nach Vertragskonstellation und Versicherungsunternehmen können solche Schäden über eine Cyberversicherung oder durch eine Versicherung gegen Internet- und Wirtschaftskriminalität abgedeckt werden.