Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
https://
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html Wie ich mich schützen kann: https://
www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html Informationen für Arbeitgeber und Unternehmer im Speziellen:
https://
www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_corona https://
www.ib-sh.de und https://
www.hwk-luebeck.de .
Shutdown
Trotz des harten Shutdowns sind wir weiterhin für Sie da. Aus Gründen der Sicherheit für Sie und uns ist unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr geschlossen. Rufen Sie uns bei Fragen und Anliegen bitte unter Tel. 04126-4777700 an oder schreiben uns eine Mail an
steinburg@handwerk-westholstein.de - und bitte haben Sie Verständnis, wenn die Rückmeldung ggf. aufgrund der besonderen Situation etwas länger dauern könnte.
Sollten sich kurzfristig weitere Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie ergeben, werden wir an dieser Stelle umgehend informieren.
Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!!!
Wechsel an der Spitze der Landesinnung für das Textilreinigungsgewerbe Schleswig-Holstein
Nach über 13 Jahren als Landesinnungsmeisterin wurde Gerda Schröder-Plattner von ihrem bisherigen Stellvertreter Matthias Carow aus Kiel abgelöst, nachdem sie ihren Betrieb übergeben hat. Der Landesinnungsmeister freut sich auf die neue Aufgabe, wo doch in der momentanen Situation die Betriebe vor so große Herausforderungen gestellt sind. "Unser Handwerk ist systemrelevant", bekräftigt Matthias Carow, "wir unterstützen nicht nur Kliniken, Hotellerie und Gastronomie sondern auch Betriebe bei der Durchsetzung von ihren Hygienestandards und -konzepten. Unsere Arbeit ist nachhaltig."
Masernschutzgesetz kann auch Handwerker treffen
Das "Masernschutzgesetz" enthält im Wesentlichen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und trat am 01.03.2020 in Kraft.
Danach müssen u. a. Beschäftigte, Kinder in Schulen und Kindertages(pflege)einrichtungen vor Beginn ihrer Tätigkeit bzw. vor der Aufnahme in die Einrichtung den Nachweis erbringen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht. Dieser Nachweis kann mit einem Impfausweis oder durch eine ärztliche Bescheinigung erfolgen (§ 20 Abs. 9 S. 1 IfSG).
Als Beschäftigte gelten dabei auch Ehrenamtliche und Personen, die regelmäßig (länger als 3 Tage) und mehr als nur ein paar Minuten in der Einrichtung tätig sind. Damit können auch Handwerker betroffen sein, wie Rückmeldungen von Betrieben zeigen, die bei Aufträgen entsprechende Bestätigungen vorweisen sollten (z. B. ab geplanter Ausführung von mehr als einem Tag). Ausnahmen dazu gibt es, wenn eine Impfunverträglichkeit oder eine Immunität gegen Masern ärztlich bescheinigt ist (§ 20 Abs. 8 S. 4 IfSG).
Die Impfpflicht besteht nicht für Beschäftigte, die vor dem 01.01.1971 geboren sind.
Unterstützung der Mentoren Schleswig-Holstein
Auch in Corona-Zeiten stehen für Innungsbetriebe die Mentoren Schleswig-Holstein e. V. zur Verfügung. Fragestellungen zu finanziellen Problemen über eine personelle /organisatorische Neuausrichtung bis hin zu Nachfolge-Überlegungen, Vorgehensweisen - welche Strategie ist in der Corona-Phase die richtige? Auf welche Herausforderungen gilt es, sich für die Nach-Corona-Zeit einzustellen? können dazu gemeinsam bearbeitet werden (siehe dazu auch
Corona news und Hilfestellungen der Mentoren).
Nachwuchskampagne der Sanitärinnung des Kreises Pinneberg
Um geeignete Auszubildende zu finden, wirbt die SHK-Innung des Kreises Pinneberg mit ihren praktischen Fahrradsattelschonern für eine Ausbildung im Sanitärhandwerk.
Fotos auf dieser Seite von Claudia Mohr, Kreishandwerkerschaft Westholstein