Neben dem fachlichen Austausch mit Kollegen und Angeboten der Kreishandwerkerschaft bei Beratung und Service bietet die Mitgliedschaft in Ihrer Innung weitere Vorteile. Die Kreishandwerkerschaft führt für die Innungen folgende Aufgaben kraft Gesetzes bzw. Satzung:
- Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes,
- Unterstützung der Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
- Schaffung / Unterstützung der Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen,
- Unterstützung der Behörden bei das Handwerk berührenden Maßnahmen und bei der Erteilung von Anregungen, Auskünften und Gutachten,
- Durchführung von der Handwerkskammer erlassenen Vorschriften und Anordnungen.