Kreishandwerkerschaften

Was ist die Kreishandwerkerschaft?

Grundsätzlich unterscheidet man im Handwerk zwischen den Handwerkskammern (Pflichtmitgliedschaft) und Zentralfachverbänden (freiwillige Mitgliedschaft mit der Funktion von Arbeitgeberorganisationen z. B. in Tarifverhandlungen). Die dritte Säule umfasst die Kreishandwerkerschaften in Deutschland, in der die Fachverbände sich selbst eine Interessenvertretung gegeben haben. Jedes Bundesland hat eine Landesarbeitsgemeinschaft. In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften sind wiederum alle vereint.

Selbständige Handwerker eines Handwerksberufs können vor Ort eine Innung bilden. Die Mitgliedschaft ist - im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer - freiwillig. Die Innungen eines Kreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Die Innungen führen im Regelfall die Zwischen- und Gesellenprüfungen durch mit entsprechenden Prüfungsausschüssen. Zusammenschlüsse auf Landesebene gibt es ebenso wie auf Bundesebene, wo es Bundesinnungsverbände bzw. Zentralfachverbände gibt. Als Unternehmens- und Arbeitgeberverband des Handwerks in Schleswig-Holstein fungiert Handwerk Schleswig-Holstein e. V..

Die Kreishandwerkerschaften sind als Geschäftsstellen der Innungen der sog. „zweiten Säule“ zuzuordnen, sind aber auch verpflichtet, Aufgaben für die Handwerkskammern zu übernehmen. Durch diese komplexen Aufgabenbereiche spricht man von der "dritten Säule".

Die Kreishandwerkerschaft Westholstein ist für die Innungsbetriebe in den Kreisen Pinneberg und Steinburg zuständig.

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